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Unverbindlich anfragen

Erklärung zur Barrierefreiheit nach BFSG

Die Website wurde im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft.

Als Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € fällt das Unternehmen Studio101 gemäß § 2 Nr. 17 BFSG in die Kategorie „Kleinstunternehmen“ und ist somit nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ausgenommen.

Folgen des Ausschlusses

  • Ausschluss von den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG).
  • Es besteht daher kein Anspruch auf Durchsetzung oder Erstattung nach dem BFSG (§ 27 ff. BFSG betreffen nur verpflichtete Unternehmen).
  • Eine verpflichtende Überwachungs- oder Durchsetzungsstelle ist nicht zuständig (§ 33 ff. BFSG).

Freiwilliges Engagement

Trotz des gesetzlichen Ausschlusses ist es uns wichtig, die Website möglichst nutzerfreundlich und zugänglich zu gestalten. Daher bemühen wir uns freiwillig, die Inhalte so barrierearm wie möglich anzubieten und uns an den internationalen Richtlinien (WCAG) zu orientieren.

Feedback und Kontakt

Sollten euch dennoch Barrieren auffallen, meldet euch gerne jederzeit:

Philipp Hufschmid
Erich-Kuttner-Str. 23
10369 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 7594 9360
E-Mail: philipp@studio101.digital 
Website: https://studio101.digital/

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